Die Vorfreude ist riesengroß, wenn die Reise gebucht ist und die Koffer gepackt sind. Manchmal schlägt jedoch plötzlich das Schicksal zu: eine Krankheit, ein familiärer Zwischenfall oder ein Unfall machen die Reisepläne zunichte. Oft ist es nicht mehr möglich, wie geplant, die Reise anzutreten. Die gute Nachricht ist, dass sich jeder Urlaub stornieren lässt. Es bleibt lediglich die Frage offen, wie teuer ein Rücktritt ist.
Kann ich eine Reise kündigen?
Wenn Urlauber feststellen, dass sie eine Reise nicht wahrnehmen können, sollten sie zeitnah Maßnahmen ergreifen. Wichtig ist in erster Linie, Flugtickets zu canceln, eine Stornierung von Bahntickets vorzunehmen und Hotels zu informieren. Dabei ist zu bedenken, dass eine spätere Kündigung immer mit hohen Unkosten verbunden ist. Natürlich ist auch immer der Grund des Rücktritts entscheidend. Höhere Gewalt wie Naturkatastrophen oder die Corona-Pandemie, die eine Anreise unmöglich machen, gelten als außerordentliche Kündigungsgründe. Der Kunde kann demnach seine Reise ohne Umschweife stornieren und erhält in der Regel die vollen Reisekosten zurückerstattet.
Bei Krankheit, Todesfall oder Unfällen sieht es hingegen anders aus. In diesen Fällen können Kunden ihre Kosten nicht in vollem Umfang zurückverlangen. Es sei denn, es liegt eine Reiserücktrittsversicherung vor. Wer sich diese Kosten gespart hat, muss manchmal Stornierungskosten in Kauf nehmen. Deshalb ist es sinnvoller, den Reiseveranstalter zu kontaktieren und um eine Umbuchung zu bitten. Dabei können zusätzliche Gebühren entstehen, die separat an den Reiseveranstalter zu entrichten sind. Wer die Reise auch anderweitig nicht mehr antreten möchte oder kann, veräußert die Reise. In vielen Fällen ist es möglich, die Reise an Dritte zu verkaufen. Oftmals müssen Verkäufer niedrigere Preise in Kauf nehmen, dafür bleiben sie nicht komplett auf ihren Kosten sitzen.
Diese Kosten kommen auf Reisende bei Stornierungen zu
Personen, die eine Reise nicht wahrnehmen können, kontaktieren zunächst den Reiseveranstalter, um diesen über den Vorfall zu informieren. Dieser behält in der Regel eine gewisse Summe der angezahlten Reisekosten ein. Das ist normal, da der Reiseveranstalter auch seine Unkosten abdecken muss. Bei Pauschalreisen sind die Stornogebühren im Vergleich zu anderen Reisearten gering gehalten. Bei Kreuzfahrten oder Weltreisen müssen Kunden hingegen mit deutlich höheren Stornierungskosten rechnen, wobei die Höhe der Gebühren immer vom Veranstalter abhängig zu machen sind.
Hier gilt: Je später die Stornierung, desto höher die Unkosten. Wird die Reise ungefähr 30 Tage vor Urlaubsbeginn abgesagt, so betragen die Stornierungskosten ungefähr 20 Prozent der Gesamtreisekosten. Wer ungefähr eine Woche vorher seine Reise storniert, muss schon 45 Prozent Stornokosten in Kauf nehmen. Eine noch spätere Stornierung kann sogar 75 bis 90 Prozent der Reisekosten umfassen. Deshalb ist es immer sinnvoll, bei Reisebuchung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Deshalb ist eine Reiserücktrittsversicherung lohnenswert
Niemand weiß, was vor einem Urlaub passiert. Eine Reiserücktrittsversicherung liefert Sicherheit und sorgt dafür, dass Kunden ihr Geld bei einer eventuellen Reiseabsage zurückerhalten – unabhängig von Stornierungsgebühren der Reiseveranstalter. Allerdings ist es wichtig, die Reise nicht einfach aus einer Laune heraus abzusagen, sondern bestimmte Gründe anzugeben. Zugelassene Gründe sind bei den jeweiligen Versicherungen in den AGB enthalten und vor Vertragsabschluss von Versicherungsnehmern genau zu kontrollieren. War die Reise also teuer und möchte niemand im Bedarfsfall auf den Kosten sitzenbleiben, ist es immer besser, sich abzusichern, um sich bei Stornierungen nicht ärgern zu müssen.