Wer sich auf den lang ersehnten und wohlverdienten Urlaub freut, der möchte selbstverständlich keine negativen Überraschungen erleben, wie zum Beispiel ein Flugausfall. Dennoch kommt das immer wieder vor. Früher konnten Fluggäste in solchen Situationen wenig machen. Mittlerweile hat sich die Situation aber stark verändert. In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Details zu Ihren Rechten als betroffener Fluggast.
Inhaltsverzeichnis
Entscheidend ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004
Lange Zeit hatten Fluggäste kaum Möglichkeiten, wenn ihr Flug ausfiel. Sie mussten sich mit der unangenehmen Situation anfreunden und konnten keine Entschädigungsansprüche stellen. Das hat sich mit der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 geändert. Seitdem haben betroffene Fluggäste verschiedene Möglichkeiten, wenn ihr Flug ausfällt, die den Frust lindern können.
Das sollten Sie tun, wenn Ihr Flug ausfällt
Sobald Sie die Mitteilung erhalten, dass Ihr Flug ausfallen wird, sollten Sie sich von der Airline schriftlich bestätigen lassen, warum Ihr Flug ausgefallen ist und dabei beharrlich sein. Manchmal weigern sich Mitarbeiter der Airline nämlich eine schriftliche Bestätigung zu geben. Daneben sollten Sie auf Versorgungsleistungen bestehen, wie zum Beispiel Getränke und Snacks.
Dabei ist es sehr wichtig, dass Sie die Quittungen der Versorgungsleistungen aufheben. Daneben sollten Sie unbedingt mit einem Anwalt sprechen, der Sie nicht nur umfassend beraten, sondern auch Ihre Rechte als betroffener Fluggast durchsetzen kann.
Die Erfahrung zeigt nämlich, dass Airlines nicht unbedingt beeindruckt sind, wenn Privatpersonen eine Forderung stellen, die auf einem Flugausfall basiert. Damit bei der Nachfrage alles reibungslos abläuft, sollten Sie sich gleich an einen Anwalt wenden. Wie hoch Ihr Anspruch ist, hängt von der Flugstrecke ab. Die nachfolgende Übersicht präsentiert Ihnen die Höhe des Anspruchs.
Wie viel Geld bekommt man?
Bis zu einer Distanz von 1500 km beträgt der Entschädigungsanspruch 250 €. Eine Summe von 400 € gibt es bei einer Mittelstrecke bis 3500 km. Für eine Langstrecke ab 3500 km sogar 600 €.
Kurz um: Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, kann Ihnen nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro pro Person zustehen. Bei Erfolg der Durchsetzung bekommen Sie die Entschädigung, wovon Provision zzgl. MwSt. abgezogen werden.
Der Zeitpunkt der Annullierung ist wichtig
Wie Sie wissen, kommt es im Recht stets auf Details an. So auch beim Fluggastrecht. Konkret ist der Zeitpunkt, an dem Sie von der Annullierung erfahren haben, wichtig. Dabei gilt, dass je kurzfristiger die Annullierung mitgeteilt wurde, desto höher sind Ihre Chancen auf eine Schadensersatzzahlung.
Außerdem spielt der Grund der Annullierung eine wichtige Rolle. Wenn der Flug zum Beispiel wegen der Corona-Pandemie ausfällt, können Fluggäste die Rückzahlung des Ticketpreises verlangen. Wenn der Ausfall auf wirtschaftlichen Gründen basiert, haben Reisende eventuell einen Entschädigungsanspruch.
Holen Sie sich Ihr Geld zurück
Ein Flugausfall ist eine der wenigen Situationen, die wohl keinem Menschen Spaß machen. Schließlich möchte man für ein paar Tage den Alltag hinter sich lassen und etwas anderes sehen, schmecken und einen sogenannten Tapetenwechsel vollziehen.
War es früher nicht möglich, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, ist das heute mit der Hilfe eines Anwalts durchaus realisierbar. Wichtig sind dabei verschiedene Details. Zum einen ist der Zeitpunkt der Mitteilung der Annullierung wichtig und der Grund für die Annullierung. Um Ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen, sollten Sie sich juristisch beraten lassen.